Allgemeine Geschäftsbedingungen - Trayler

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbetreibende von Trayler B.V. Artikel 1. Wer ist Trayler B.V.?

  1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter 'Trayler B.V.' der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden.
  2. Trayler ist im Handelsregister eingetragen unter dem Namen 'Trayler B.V.' mit Handelskammernummer: 75907003.
  3. Trayler ist unter den folgenden Kontaktangaben erreichbar:

E-Mail: hq@trayler.eu Telefon: +(0)50 - 234 00 85 USt-ID-Nummer Niederlande: AUSFÜLLEN Artikel 2. Begriffsbestimmungen

  1. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben im Singular oder Plural die Bedeutung der kursiv gedruckten Wörter, wie nachstehend in diesem Artikel definiert.
  2. -Trayler: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nämlich: Trayler B.V.

- Werbetreibender: jede (Rechts-) Person, die einen Vertrag mit Trayler B.V. geschlossen hat bzw. zu schließen wünscht, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben, also: der Kunde. - Dienstleistung: Die von Trayler angebotenen Tätigkeiten bzw. der von ihr angenommene Auftrag, einschließlich (jedoch nicht darauf beschränkt) des Kaufs oder der Anmietung von (Teilen von) Trailern/Lkws zum Zwecke der Anbringung von Werbeaufklebern und/oder Werbeplanen für Werbetreibende und der Sicherstellung, dass diese Trailer mit dieser Werbung herumfahren. - Vertrag: der Vertrag in all seinen Formen, dessen integraler Bestandteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, über die Anmietung und Erbringung von Dienstleistungen an den Werbetreibenden. -Trailer: das Transportmittel, das Trayler für die Anzeigen/Werbung des Werbetreibenden mietet, wie z.B. Trucks, Lastwagen, Anhänger und andere Transportmittel.  - Werbung: Alle Werbe- und Geschäftsäußerungen, die der Werbetreibende mittels Aufklebern und/oder Planen auf dem Trailer anbringen lassen möchte.  Artikel 3. Anwendbarkeit 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Trayler und für Verträge, eventuelle (E-Mail-)Newsletter, die Website, Angebote, Kostenvoranschläge und Rechnungen von Trayler B.V.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Handlungen Dritter, die von Trayler im Rahmen des Vertrages beauftragt werden.
  3. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Trayler und dem Werbetreibenden vereinbart wurden und gelten nur für den jeweiligen Vertrag.
  4. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden wird ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 4. Geistige Eigentumsrechte Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Website, das von Trayler zur Erfüllung des Vertrags verwendete Material, das PR-Material, einschließlich der Rechte an den Programmen, Texten, Bildern und Audio-Materialien, liegen bei Trayler und/oder bei demjenigen, von dem Trayler eine Lizenz erhalten hat. Das bedeutet unter anderem, dass es nicht gestattet ist, die auf der Website oder in der Werbung genannten Informationen ohne die Zustimmung von Trayler zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und/oder zu bearbeiten, außer für den persönlichen Gebrauch. Artikel 5. Angebot, Vertrag und Beauftragung Dritter

  1. Mit den Angeboten von Trayler übernimmt Trayler keine Garantie dafür, dass das vorstehend genannte Angebot fehlerfrei und/oder frei von Irrtümern ist. Druck- und Satzfehler sind daher ausdrücklich vorbehalten und können einen Grund für die Nichtanwendung des Vertrags darstellen. Sollte sich Trayler zu einem solchen Schritt entschließen, wird es den Werbetreibenden unverzüglich darüber benachrichtigen.
  2. Alle Angebote gelten vorbehaltlich Preisänderungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Alle von Trayler zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Spezifikationen gelten immer als ungefähre Angaben, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben.
  4. Wenn auf ein Angebot von Trayler nicht innerhalb eines Kalendermonats (oder, falls zutreffend, innerhalb der in diesem Angebot ausdrücklich genannten anderen Frist) ein schriftlicher Auftrag folgt oder vom Werbetreibenden bestätigt wird, erlischt das Angebot.

Artikel 6. Pflichten des Werbetreibenden

  1. Der Werbetreibende ist verpflichtet, Trayler alle Informationen, von denen er weiß oder hätte wissen müssen, dass sie für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Werbetreibende garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen.
  3. Stellt der Werbetreibende die erforderlichen Daten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig zur Verfügung und verzögert sich dadurch die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung, so gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Werbetreibenden.

Artikel 7. Haftung 

  1. Trayler haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aus dem Vertrauen auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen entstehen, die von oder im Namen des Werbetreibenden bereitgestellt wurden.
  2. Der Werbetreibende kann Trayler nicht für Schäden haftbar machen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens Trayler verursacht.
  3. Die Haftung von Trayler, soweit sie durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist, ist auf den Betrag der von der Versicherung pro Ereignis geleisteten Zahlung beschränkt.
  4. Sollte die Versicherung keine Leistung zahlen oder der Schaden nicht von der Versicherung gedeckt sein, dann ist die Haftung von Trayler in jedem Fall auf einen Betrag von höchstens 1000 € pro Ereignis begrenzt.
  5. Trayler haftet nicht für Schäden, die von oder bei ausführenden Hilfspersonen, Arbeitnehmern oder Hilfsmitteln des Werbetreibenden verursacht werden.
  6. Trayler haftet nicht, wenn die Werbung als anstößig, beleidigend oder schockierend empfunden wird; diese Verantwortung liegt beim Werbetreibenden.
  7. Die Haftungsbeschränkungen von Trayler erstrecken sich auch auf die Geschäftsführer, Arbeitnehmer und nicht-untergeordneten Vertreter und Hilfspersonen von Trayler.
  8. Alle Einforderungsansprüche und sonstigen Befugnisse, die der Werbetreibende, aus welchem Grund auch immer, gegenüber Trayler zu haben glaubt, müssen innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Werbetreibende davon Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich bei Trayler eingegangen sein, andernfalls erlöschen diese Einforderungsansprüche.
  9. Falls Trayler von einem oder mehreren Dritten haftbar gemacht wird, wobei es sich um einen angeblichen Schaden handelt, der dem Werbetreibenden zuzuschreiben ist, insbesondere, aber nicht ausschließend, wenn der Werbetreibende gegenüber Trayler eine Nichterfüllung begeht oder in Verzug ist, so wird Trayler vom Werbetreibenden davor geschützt. 

Artikel 8. Reklamationspflicht Reklamationen oder Beanstandungen des Werbetreibenden in Bezug auf eine Rechnung müssen schriftlich und innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungsdatum erfolgen, ansonsten verfällt jeglicher Anspruch auf Beanstandungen. Artikel 9. Auflösung, Beendigung und höhere Gewalt

  1. Verträge zwischen Trayler und dem Werbetreibenden haben eine Laufzeit von 3 Jahren, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes angegeben; danach wird der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert. Von einer Beendigung von Rechts wegen nach Ende der ersten Laufzeit kann also keine Rede sein. 
  2. Während der Laufzeit für eine befristete Periode kann der Werbetreibende den Vertrag nicht zwischenzeitlich kündigen.
  3. Eine gültige Beendigung des Vertrags durch den Werbetreibenden liegt nur dann vor, wenn die Kündigung bzw. der Rücktritt Trayler schriftlich zugegangen ist. 
  4. Unbeschadet der sonstigen Rechte von Trayler ist Trayler berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne weitere Inverzugsetzung schriftlich aufzulösen, wenn: 
  • der Werbetreibende mit einer oder mehreren Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug ist;
  • sich das Unternehmen bzw. die Anteilseigner des Werbetreibenden ändert/ändern oder sein Unternehmen Dritten übertragen wird;
  • der Werbetreibende für insolvent erklärt wurde, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt hat, das Gesetz über die Umschuldung natürlicher Personen für ihn in Kraft getreten ist, sein Unternehmen geschlossen oder liquidiert wurde, und oder ein wesentlicher Teil seiner Güter und/oder seines Vermögens beschlagnahmt wurde;
  • Umstände eintreten, die Trayler nicht zuzuschreiben sind und die derart sind, dass die Einhaltung des Vertrags nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang vernünftigerweise verlangt werden kann, einschließlich (jedoch nicht darauf beschränkt) der Insolvenz der von Trayler beauftragten Speditionen.
  1. Trayler ist in den vorstehend genannten Fällen keinesfalls zu Schadenersatz verpflichtet. 
  2. Der Werbetreibende kann den Vertrag nicht kündigen oder auflösen, wenn Trayler eine Preisänderung vornimmt, z. B. eine regelmäßige Anhebung der Preise aufgrund der Inflation. Trayler ist berechtigt, die Preise jährlich bis zu einem Prozentsatz anzupassen, der dem CBS-Verbraucherpreisindex entspricht. Darin wird die prozentuale Preiserhöhung bekannt gegeben. Wenn Trayler die Preise indexiert, erfolgt dies am 1. Juli des betreffenden Jahres auf der Grundlage der durchschnittlichen Inflation des vorangegangenen Kalenderjahres.
  3. Hat Trayler (oder ein von ihm beauftragter Dritter) zum Zeitpunkt der Auflösung des Vertrags bereits Leistungen im Rahmen des Vertrags erbracht, so sind diese Leistungen und die damit verbundene Zahlungsverpflichtung des Werbetreibenden gegenüber Trayler kein Gegenstand der Rückgängigmachung. 
  4. Wenn der Werbetreibende aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, oder wenn dies angemessenerweise nicht von ihm erwartet werden kann, und er den Vertrag zwischenzeitlich kündigen möchte, ist der Werbetreibende verpflichtet, Trayler den Schaden zu ersetzen, wie z.B. alle Einkünfte aus dem Vertrag, alle Kosten, die Trayler im Rahmen des Vertrages entstanden sind oder noch entstehen werden, sowie Kosten, die Trayler infolge des Vertrages Dritten gezahlt hat/zahlen muss. 
  5. Trayler kann nicht garantieren, wo in den Niederlanden der/die Trailer fahren werden. 

Artikel 10. Zahlung und Strafe

  1. Der vereinbarte Preis versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen (endgültigen) Zahlungsfrist zu erfolgen. 
  3. Der Werbetreibende ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder zu verrechnen.
  4. Wenn innerhalb der unter Absatz 2 genannten Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt ist, ist der Werbetreibende in Verzug. In diesem Fall schuldet der Werbetreibende Trayler die gesetzlichen Handelszinsen (wobei ein Teil des Monats als ganzer Monat gilt) sowie außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptsumme.
  5. Bei Rechnungen vom Werbetreibenden an Trayler verwendet Trayler eine Zahlungsfrist von 60 Tagen an. 
  6. Während der Laufzeit dieses Vertrags und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Ende dieses Vertrags ist es dem Werbetreibenden nicht erlaubt, direkte Verträge mit Spediteuren abzuschließen, die Kunden von Trayler sind. Dies gilt in der Angebotsphase, nach Vertragsabschluss und bis fünf Jahre nach Ende des Vertrags. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung schuldet der Werbetreibende eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 8.000 € pro Ereignis und Trailer. Trayler behält sich das Recht vor, zusätzlich zu dieser Geldstrafe einen Schadenersatz zu fordern.

Artikel 12. Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Wenn Trayler bei der Erfüllung des Vertrags im Auftrag des Werbetreibenden personenbezogene Daten verarbeitet, kann der Werbetreibende als Verantwortlicher bezeichnet werden, oder wenn Trayler die personenbezogenen Daten im Auftrag eines Dritten verarbeitet, als Auftragsverarbeiter. 
  2. Trayler erbringt die Verarbeitung personenbezogener Daten nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags und zu Zwecken, die vernünftigerweise damit zusammenhängen oder mit Zustimmung der betroffenen Person festgelegt wurden.
  3. Die Datenschutzerklärung von Trayler B.V., wie auf der Website von Trayler B.V. veröffentlicht, ist ebenfalls Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Artikel 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Die Parteien wählen hiermit ausdrücklich die Anwendung des niederländischen Rechts auf alle zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnisse. Alle Angebote, Verträge sowie deren Erfüllung unterliegen daher niederländischem Recht.
  2. Alle zwischen den Parteien bestehenden Streitigkeiten sowohl materieller als auch juristischer Art, die sich aus dem Vertrag, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ergeben oder die damit in Zusammenhang stehen, oder die sich auf die Auslegung oder Erfüllung der Geschäftsbedingungen selbst beziehen, werden dem zuständigen Gericht der Rechtbank Noord-Nederland, Standort Groningen oder Assen, vorgelegt.
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